(Gaedke/Tumpel, SWK 7/2011, S 358)
Die Behandlung von ausländischen Unternehmern, die inländische Grundstücke vermieten, als inländische Unternehmer wird vom BMF aus Vereinfachungsgründen vorgenommen. Diese Vorgangsweise entspräche allerdings nicht den gesetzlichen Vorgaben.