(Fellner, SWK 9/2011, S 461)
Nach der Umsetzung der Strafprozessreform durch die FinStrG-Novelle 2007, BGBl I 2007/44, wurde das Finanzstrafrecht mit der FinStrG-Novelle 2010, BGBl I 2010/104, mit Wirkung vom 1. 1. 2011 neuerlich einer umfangreichen Reform unterzogen. Fellner unterzieht die neuen Bestimmungen einer kritischen Würdigung.