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Finanzstrafreform 2010 - großer Wurf mit einigen Mängeln

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2011/383ÖStZ 2011, 249 Heft 10 v. 16.5.2011

(Fellner, SWK 9/2011, S 461)

Nach der Umsetzung der Strafprozessreform durch die FinStrG-Novelle 2007, BGBl I 2007/44, wurde das Finanzstrafrecht mit der FinStrG-Novelle 2010, BGBl I 2010/104, mit Wirkung vom 1. 1. 2011 neuerlich einer umfangreichen Reform unterzogen. Fellner unterzieht die neuen Bestimmungen einer kritischen Würdigung.

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