(Steuerinsider, SWK 7/2011, T 39)
§ 30a FinStrG sieht vor, dass die Abgabenbehörde im Rahmen einer Betriebsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt ist, eine Abgabenerhöhung von 10 % festzusetzen, soweit der Verdacht eines Finanzvergehens besteht. Der Steuerinsider setzt sich kritisch mit dieser Bestimmung auseinander.