(Zorn, RdW 2011/177, S. 171)
In den Rs Haribo und Österreichische Salinen AG hat der EuGH die unionsrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung von Inbound-Portfoliodividenden, insb solchen aus Drittstaaten, geklärt. Nach Ansicht des Autors hat der EuGH in einer profunden, ausgewogenen Entscheidung die Überlegungen des VwGH im Erk 17. 4. 2008, 2008/15/0064, bestätigt.