Die Ausgliederung des Leasinggeschäfts bei Konzernverbunden von Banken oder auch von Versicherungen in separate Rechtsträger und die damit verbundene Möglichkeit der Nutzung von Steuervorteilen führte naturgemäß dazu, dass Leasing und Ausgliederungen vermehrt bei Außenprüfungen der Finanzbehörden im In- und Ausland thematisiert wurden. Ausfluss dieser Befassung durch die Finanzbehörden sind mehrere EuGH- und VwGH-Entscheidungen, die sich mit dem Missbrauch in der Umsatzsteuer, insbesondere imn Zusammenhang mit Ausgliederungen, befassen. Anlässlich des jüngsten EuGH-Urteils in der Rs Weald Leasing erscheint die Aufarbeitung der Thematik geboten.