Am 12. 2. 2008 hat der EU-Rat das so genannte Mehrwertsteuerpaket verabschiedet. Die Regelungen des Pakets wurden zum 1. 1. 2010 von allen EU-Mitgliedstaaten in deren nationale Gesetzgebung aufgenommen. Der österr Gesetzgeber hat die ab dem 1. 1. 2010 erforderlichen Änderungen des UStG 1994 mit dem BBG 2009 umgesetzt. Die Autorin stellt einige Eckpunkte des Mehrwertsteuerpakets dar und erörtert ihre Relevanz für die Stiftungen.