Der 4. Teil der Artikelserie befasst sich mit den sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer (das Ursprungslandprinzip verbleibt die Grundregel zur Ortsbestimmung einer "B2C-Leistung", gemeinsame Vorschriften für sonstige Leistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer sowie spezielle Leistungsortregelungen für sonstige Leistungen an Nichtunternehmer).