Das OGH-Urteil 19. 3. 2009, 13 Os 105/08b, führte Grundsätzliches zum Tatbestand der Abgabenhinterziehung aus. Dieses Judikat sei im Schrifttum zu Recht auf Kritik gestoßen. Auch Gerichte und Verwaltungsbehörden folgten - jedenfalls bisher - dieser Rechtsansicht nicht. Im Artikel wird auf einen wesentlichen Gesichtspunkt hingewiesen, der die Ansicht des OGH in Frage stelle.