Gegenstand der Untersuchung sind vor allem verfassungsrechtliche Bedenken betr die Doppelzuständigkeit sowie Aussagen über die Rechtswirkungen der Vorlageerinnerung, die bisher nur in den diesbezüglichen Erl zur RV, in einem BMF-Erlass betr BVE sowie in einem Aufsatz über verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Doppelzuständigkeit enthalten seien.