Mit Inkrafttreten des neuen ZaDiG am 1. 11. 2009 und den damit einhergehenden Änderungen des BWG und des KonsumentenschutzG wurde die RL des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. 11. 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in das österr Recht umgesetzt. Durch das ZaDiG kommt es überwiegend zu Verbesserungen des Konsumentenschutzes, punktuell aber auch zu Verschlechterungen. Der Artikel bietet einen praxisorientierten Überblick.