Vorlageverweigerungsrechte bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch kann nach einem BFH-Urteil das FA grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen in neutralisierter Form verlangen. Der Steuerinsider hofft, dass übereifrigen Beamten mit diesem BFH-Urteil ihre Grenzen aufgezeigt werden.