Die Besteuerung von Mitarbeiter-Stock-Options wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Besonders umstritten ist dabei jene des Zuflusszeitpunkts eines geldwerten Vorteils aus der Optionseinräumung. Der VwGH hat kürzlich in einem Erkenntnis dazu Stellung genommen.1 Während die herrschende Ansicht in Österreich zur Beantwortung dieser Frage auf das Vorliegen eines Wirtschaftsguts abstellt, greift der VwGH auf die bestehende Rechtsprechung des BFH zurück, der die Option im Einräumungszeitpunkt lediglich als eine steuerlich unerhebliche Chance betrachtet.