Die Europäische Kommission hat im Oktober 2009 unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 1. 6. 2006, C-98/05 , De Danske Bilimportører, gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage eingeleitet (Klage eingereicht am 4. 11. 2009, beim EuGH anhängig zu C-433/09 ).