vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH prüft Beschränkung des Verlustabzugs auf betriebliche Einkunftsarten

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/406ÖStZ 2010, 199 Heft 9 v. 5.5.2010

Für den VfGH ist zweifelhaft, ob er seine Beurteilung aufrecht erhalten kann, dass der Ausschluss der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vom Verlustvortrag (Verlustabzug) verfassungskonform ist (so noch VfGH 10. 12. 1992, B 1044/91). Daher wird die Verfassungsmäßigkeit der Wortfolge "- wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und" in § 18 Abs 6 EStG sowie des letzten Satzes dieser Bestimmung von Amts wegen geprüft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!