Eine Betriebsstätte ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient.1 Stammhaus und Betriebsstätte sind unselbständige Teile eines einheitlichen Betriebes und bilden damit gemeinsam das Gesamtunternehmen.