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Betriebsstättengewinnermittlung - Das Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

BetriebsprüfungDr. Elisabeth MarecekÖStZ 2010/404ÖStZ 2010, 191 Heft 8 v. 20.4.2010

Eine Betriebsstätte ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient.11Siehe § 29 BAO. Stammhaus und Betriebsstätte sind unselbständige Teile eines einheitlichen Betriebes und bilden damit gemeinsam das Gesamtunternehmen.

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