Der Beitrag beschreibt kurz die im Wesentlichen ab 1. 1. 2010 im UGB in Kraft getretenen Änderungen (BGBl I 2009/140). Der Ministerialentwurf sah eine noch tiefgreifendere Reform vor, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zustimmung fand. Die ausstehenden vorgeschlagenen Änderungen des ME sollen jedoch lt Aichwalder nach gründlicher Diskussion in künftige Reformen einfließen.