Mit Entscheidung vom 25. 6. 2009, RV/0778-W/09, ist der UFS der Meinung des Abgabepflichtigen gefolgt und hat die Ausgaben für den Erwerb einer Füllfeder von Montblanc sowie eines Etuis derselben Marke als Werbungskosten im Bereich der nichtselbstständigen Arbeit anerkannt. Puchinger fasst die Ansicht des UFS sowie die von Bodis in RdW 2009/753, S. 739, zusammen und äußert seine Rechtsmeinung dazu.