Ausgehend von einem konkret dargestellten Sachverhalt nimmt Wolf eine umgründungssteuerrechtliche Beurteilung vor. Das Problem der Aufteilung der Vermögensgegenstände löst er mit dem Abschluss einer rückwirkenden Entgeltvereinbarung.
Ausgehend von einem konkret dargestellten Sachverhalt nimmt Wolf eine umgründungssteuerrechtliche Beurteilung vor. Das Problem der Aufteilung der Vermögensgegenstände löst er mit dem Abschluss einer rückwirkenden Entgeltvereinbarung.