FLAG § 2 Abs 5 lit c
VwGH 15. 12. 2009, 2006/13/0092
Gem § 2 Abs 5 lit c FLAG gilt die Haushaltszugehörigkeit nicht als aufgehoben, "wenn sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet" und die den Anspruch geltend machende Person "zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beträgt; handelt es sich um ein erheblich behindertes Kind, erhöht sich dieser Betrag um den Erhöhungsbetrag für ein erheblich behindertes Kind".