Der VwGH fordert in seinem Erk 16. 12. 2009, 2008/15/0075, eine Umsatzsteuerfestsetzung nach Maßgabe der subjektiven Äquivalenz und unterstreicht so die Preisbestimmungsautonomie der Vertragsparteien (Leistungsaustauschpartner). Der Autor setzt sich davon ausgehend mit der Rsp des EuGH und der subjektiven Äquivalenz im Allgemeinen wie auch im Anlassfall auseinander.