Der nunmehr exklusiv für Finanzstrafsachen zuständige Fachsenat des OGH (Senat 13) hat in einem Urteil (OGH 23. 7. 2009, 13 Os 18/09k) ausführlich zu Grundsatzfragen des FinStrG Stellung genommen. Im Artikel werden - losgelöst vom konkreten Fall - die für die Praxis der Steuerberatung und strafrechtlichen Vertretung grundlegenden Aspekte zusammengefasst.