Das 4. Sozialrechts-ÄnderungsG, BGBl I 2009/147, beinhaltet zum einen den ersten Teil der gesetzlichen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung des vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Auftrag der Bundesregierung erarbeiteten Krankenkassensanierungskonzepts, zum anderen wurden wesentliche Erleichterungen für Selbständige im Beitragsrecht (Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung) normiert.