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Mit einer ab 19. 12. 2009 geltenden Neuregelung (Änderung der Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der Auftraggeberhaftung) soll die Benachteiligung von Ein-Personen-Unternehmen bei der Auftraggeberhaftung (kein Eintrag in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen, keine Dienstgebernummer) entschärft werden.