(Pernt, SWK 2/2010, T 11)
Mit dem RÄG 2010 wird die Bilanzierungsgrenze für Umsatzerlöse von bisher 400.000 € auf 700.000 € ab dem 1. 1. 2010 angehoben, wodurch die Anzahl der möglichen Einnahmen-Ausgaben-Rechner deutlich ansteigen wird. Ob die vom BMF erwartete Kostenersparnis den Verlust an Informationen für den Unternehmer in allen Fällen rechtfertigt, bleibt nach Ansicht der Autorin im Einzelfall abzuwägen.