(Beiser, SWK 1/2010, W 1)
Unternehmerisch tätige GesbR sind nach § 8 Abs 3 UGB in eine OG oder KG zu wandeln, falls sie die Umsatzschwelle des § 189 UGB überschreiten. GesbR sind ertragsteuerrechtlich von einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG ausgeschlossen. Erst mit dem Wechsel in eine OG oder KG greift die Rechnungslegungspflicht nach § 189