(Gloser, taxlex 1/2020, S. 10)
Mit dem BBG 2009 wurde die Befreiung für Beteiligungserträge für Portfoliobeteiligungen an EU- und EWR-Gesellschaften erweitert. Aufgrund der Inkrafttretensbestimmungen stellen sich für den Autor dabei ua Fragen hinsichtlich in der Vergangenheit vorgenommener Teilwertabschreibungen.