(Beiser, SWK 3/2010, S 57)
Der VwGH hat entschieden, dass die Hauptwohnsitzbefreiung im Fall einer Betriebsaufgabe nach § 24 Abs 6 EStG das Gebäude samt Grund erfasst. Auch im Fall einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG sind stille Reserven im Grund- und Gebäudewert nicht zu versteuern. Damit wird das Ziel erreicht, die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes im Fall einer Betriebsaufgabe durch eine Nichterfassung stiller Reserven zu erleichtern.