(Doralt, RdW 2010/56, S. 52)
Ergibt sich aus der Größe eines Forstes eine Eigenjagd, stellt der Forstbetrieb mit dem Jagdbetrieb einen einheitlichen Betrieb dar. Für die private Nutzung einer Jagd ergeben sich daraus lt Doralt vor allem vier Fallgestaltungen, die er in seinem Beitrag bespricht.