Im ersten Teil des Beitrags (vgl ÖStZ 2010/218, 105) wurden Aussagen des BMF im Wartungserlass 2009 (BMF-Erlass vom 25. 11. 2009, BMF-010216/0137-VI/6/2009) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen, des Eigenverbrauchs sowie zur Liebhaberei bei Personenvereinigungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 34 bis 47 BAO), behandelt. Im abschließenden zweiten Teil wird auf Ausführungen zu den unechten Steuerbefreiungen, zum Vorsteuerabzug, zum Übergang der Steuerschuld sowie zum Voranmelde- und Veranlagungsverfahren eingegangen. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die zitierten Abschnitte und Randziffern auf die VereinsR 2001 in der Fassung des Wartungserlasses 2009.