Der Autor setzt sich mit der österreichischen Verwaltungspraxis auseinander und ordnet die nationale Vorgangsweise in das EU-Recht und die EuGH-Judikatur ein.
Der Autor setzt sich mit der österreichischen Verwaltungspraxis auseinander und ordnet die nationale Vorgangsweise in das EU-Recht und die EuGH-Judikatur ein.