Die VSt-Pauschalierung ist bei der Wahl der Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG 1994 gesetzlich nicht ausgeschlossen. Der "aktuelle USt-Fall" geht der Frage nach, welche Bemessungsgrundlage aber für die Berechnung der Vorsteuer nach Durchschnittssätzen zugrunde zu legen ist.