Mit dem Wartungserlass 2009 zu den Vereinsrichtlinien (VereinsR) 2001 (BMF-Erlass vom 25. 11. 2009, BMF-010216/0137-VI/6/2009) wurden die sich aus Gesetzgebung und Judikatur ergebenden Änderungen in die Richtlinie eingearbeitet und Fehler bereinigt. Im Folgenden sollen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - wesentliche Aussagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Vereinen dargestellt und näher erläutert werden. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich zitierte Abschnitte und Randziffern auf die VereinsR 2001 in der Fassung des Wartungserlasses 2009.