Das DBA-Vietnam vom 2. 6. 2008, BGBl III 2009/135, ist am 1. 1. 2010 in Kraft getreten und wird erstmals ab dem Steuerjahr 2011 Wirksamkeit erlangen. Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang dem OECD-Musterabkommen. Es gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Die betriebsstättenbegründende Baustellenfrist beträgt 6 Monate. Die internationalen Gewinnaufteilungsgrundsätze für gewerbliche Gewinne ("Betriebsstättenregel") entsprechen dem OECD-MA.