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DBA-Vietnam am 1. 1. 2010 in Kraft getreten (wirksam ab 2011)

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/213ÖStZ 2010, 96 Heft 5 v. 2.3.2010

Das DBA-Vietnam vom 2. 6. 2008, BGBl III 2009/135, ist am 1. 1. 2010 in Kraft getreten und wird erstmals ab dem Steuerjahr 2011 Wirksamkeit erlangen. Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang dem OECD-Musterabkommen. Es gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Die betriebsstättenbegründende Baustellenfrist beträgt 6 Monate. Die internationalen Gewinnaufteilungsgrundsätze für gewerbliche Gewinne ("Betriebsstättenregel") entsprechen dem OECD-MA.

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