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Außergewöhnliche Belastung, Aufwendungen wegen Behinderung, Frage der Schaffung eines Gegenwerts

JudikaturÖStZ 2010/192ÖStZ 2010, 90 Heft 4 v. 22.2.2010

EStG 1988: § 34 Abs 6

VwGH 4. 3. 2009, 2008/15/0292

Durch eine behindertengerechte Ausgestaltung erfährt eine Wohnung in der Regel keine Wertsteigerung (vgl VfGH 13. 3. 2003, B 785/02). Insoweit kommt der bei außergewöhnlichen Belastungen nach § 34 EStG ansonsten zu beachtende Gegenwertgedanke nicht zum Tragen (vgl Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988 Tz 3). Muss realistischerweise davon ausgegangen werden, dass behinderungsbedingte Aufwendungen für die Wohnung bei einer unterstellten Verwertung dieser Wohnung nicht abgegolten werden, dann kann von der Schaffung eines Gegenwerts nicht ausgegangen werden, sodass eine Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 6 EStG (Abzug ohne Selbstbehalt) in Betracht kommt.

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