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Verrechnung Gedeck in Speiselokalen - ermäßigter Steuersatz?

Bundesweiter FachbereichMag. Tamara J. SpendelÖStZ 2010/187ÖStZ 2010, 87 Heft 4 v. 22.2.2010

Die gesonderte Verrechung eines Gedecks in einem Speiselokal hat gegenüber der Hauptleistung Restaurationsumsatz eine dienende Funktion und wird als unselbständige Nebenleistung gesehen. Der ermäßigte Steuersatz kommt entsprechend zur Hauptleistung zur Anwendung. (FB-USt vom 11. 2. 2010)

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