Durch den Wartungserlass 2009 wird Rz 104 EStR 2000 konkretisiert. Eine Zurechnung der Einkünfte an die natürliche Person erfolgt dann, wenn die zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft in Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen nicht nutzen kann und über keinen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt.