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Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/152ÖStZ 2010, 70 Heft 4 v. 22.2.2010

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Die Liste für 2009 sämtlicher Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, wurde ebenfalls veröffentlicht. Erlass des BMF 25. 1. 2010, BMF-010216/0005-VI/6/2010, AÖF 2010/32.

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