Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Die Liste für 2009 sämtlicher Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, wurde ebenfalls veröffentlicht. Erlass des BMF 25. 1. 2010, BMF-010216/0005-VI/6/2010, AÖF 2010/32.