(Steiger, taxlex 10/2010, S. 399)
Der UFS Wien hat sich bezüglich des Zeitpunkts des Abflusses von SV-Beiträgen und der damit einhergehenden steuerlichen Absetzbarkeit auseinandergesetzt. Demnach sind GSVG-Beiträge, die für eine zukünftige Nachbemessung zu zahlen sind, erst dann abzugsfähig, wenn die Beiträge mit anderen fälligen Beiträgen gegenverrechnet werden.