Mit der Änderung der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl II 1995/279 idgF, wird die Frist für Erstattungsanträge, die Erstattungszeiträume des Jahres 2009 betreffen, ausnahmsweise bis 31. 3. 2011 verlängert (zur Vorinformation des BMF siehe bereits ÖStZ 2010/960). BGBl II 2010/389, ausgegeben am 2. 12. 2010.