Das Budgetbegleitgesetz 2011 nimmt mit Art 125 auch eine Änderung des § 10 Abs 3 und Abs 4 sowie § 11 Abs 1 der Reisegebührenvorschrift vor. Aufgrund des Verweises in § 26 Z 4 lit a EStG auf die den Bundesbediensteten zustehenden Sätze ergeben sich hieraus für alle Arbeitnehmer bei Fahrtkostenvergütungen (Kilometergeldern) Neuerungen ab 2011.