(Moser, SWK 30/2010, S 911)
Der Autor bespricht drei Erkenntnisse des VwGH, in welchen sich dieser mit der Einordnung von Mietkaufverträgen über Kabelkanäle, Nutzungsrechten an Glasfaserleitungen und der Nutzungsüberlassung eines Servers als (nicht) gebührenpflichtige Bestandverträge befasst hat.