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Die Einziehung von Forderungen in der Umsatzsteuer

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Ökoprämiengesetz, KammerumlageÖStZ 2010/1135ÖStZ 2010, 569 Heft 23 v. 6.12.2010

(Beiser, ÖStZ 2010/910 S. 451)

Die Einziehung von Forderungen ist in der Umsatzsteuer eine sonstige Leistung, deren Entgelt mit dem Regelsteuersatz zu erfassen ist. Der Beitrag vergleicht verschiedene Formen der Einlösung und Einziehung von Forderungen: Forderungskauf (Factoring), Kreditkarten, Gutscheine und Rabattmarken. Systematisch konsistente und praktikable Lösungen sind das Ziel dieser Analyse.

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