(Mohr/Rei, RdW 2010/639, S. 615)
Das IRÄG 2010 brachte eine Reihe von Änderungen des materiellen und formellen Insolvenzrechts, die für Banken als "institutionelle" Gläubiger von Bedeutung sind. Der Beitrag gibt einen Überblick über zwei Themenbereiche, die als besonders "bankennah" gelten, nämlich die Neuerungen bei der Anfechtung und bei der Behandlung von Absonderungsrechten.