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Verfahrensbeendende Prozessabsprache und Missbrauch der Amtsgewalt

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2010/1127ÖStZ 2010, 569 Heft 23 v. 6.12.2010

(Kotschnigg, SWK 28/2010, S 862)

Das pflichtwidrige Unterlassen einer gebotenen Beweisaufnahme oder einer ordnungsgemäßen Ermittlungstätigkeit, um so eine prozessbeendende Absprache zu ermöglichen bzw nicht zu gefährden, kann den Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB erfüllen. Kotschnigg bespricht das Erk des OGH 4. 3. 2010, 13 Os 1/10m, das zwar zum Kriminalstrafrecht ergangen ist, aber auch für das Besteuerungsverfahren gilt.

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