(Brugger, SWI 10/2010, S. 466)
Der Autor bespricht die Berufungsentscheidung des UFS vom 30. 3. 2010, RV/1386-L/09, die abweichend von den KStR zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nicht auf das Gruppeneinkommen, sondern auf das Ergebnis des Gruppenträgers abstellt.