Im Rahmen der Herbstsession hat sich der VfGH weiters mit der Klage einer Gemeinde gegen eine andere Gemeinde aus dem Rechtsgrund der ungerechtfertigten Bereicherung wegen zu Unrecht vereinnahmter Kommunalsteuer beschäftigt. Die beklagte Gemeinde, Sitz einer GmbH, hatte dem Unternehmen auch für seine in der Betriebsstätte in der klagenden Gemeinde
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