(Gerhartl, PV-Info 9/2010, S. 23)
Da das Arbeitsrecht (prinzipiell) nur bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zur Anwendung kommt, ist die Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnissen und Ausbildungsverhältnissen von hoher praktischer Bedeutung. Während das Lehrverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist, ist die Grenzziehung bei Absolvierung eines Praktikums häufig schwierig. Der Beitrag behandelt die Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen.