(Bernhard Renner, SWI 9/2010, S. 440)
Das dt BMF hat bei gewissen gemischt veranlassten Aufwendungen eine Kehrtwendung vollzogen und lässt sie unter bestimmten Voraussetzungen zum einkünftemindernden Abzug zu. Demgegenüber gehen die österr Judikatur und auch die Verwaltungspraxis - insb iZm (Studien-)Reisen - nach wie vor von einem strikten Aufteilungsverbot aus. Der Beitrag stellt einen Rechtsvergleich an.